Die Gestaltung eines zukunftsfähigen Kulturraums liegt im guten Zusammenwirken von Auftraggebern, Bewilligenden, Projektierenden und Ausführenden.

Fliessgewässer sind die Lebensadern unserer Kultur- und Landschaftsräume. Die Wiederherstellung natürlicher und hochwassersicherer Gewässer ist deshalb eine gesetzliche Pflicht – meist eine hoheitliche Aufgabe von Gemeinde und Kanton, entsprechend kantonal geregelter Aufgabenteilung. Bei grösseren Projekten als zusätzlich regulierende Behörde auch des Bundes.

Die durch private Büros projektierten, baulichen Massnahmen im Kulturraum bedingen oft und ergänzend verschiedene Interessenabwägungen, Landmanagement und demokratische Entscheide sowie ein integrales Risikomanagement, IRM. Beschaffungsaufgaben der öfentlichen Hand sind komplex und erfordern fachliches Know-how sowie fundierte Kenntnisse des Marktes und der rechtlichen Grundlagen.

Eine umsichtige Gesamtleitung ist deshalb entscheidend.

  • Renaturierungen fokussieren die Wiederherstellung und Entwicklung eines durch den Menschen mehr oder weniger stark degradierten Ökosystems in Richtung auf einen naturnäheren Zustand.
  • Hochwasserschutz fokussiert das Risikomanagement und den Schutz vor Sach- und Personenschäden bei Unwettern. Das Video des BAFU bringt’s auf den Punkt: